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   BGH, 09.03.2004 - X ZR 67/01   

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https://dejure.org/2004,3672
BGH, 09.03.2004 - X ZR 67/01 (https://dejure.org/2004,3672)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2004 - X ZR 67/01 (https://dejure.org/2004,3672)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2004 - X ZR 67/01 (https://dejure.org/2004,3672)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verjährungsfrist im Werkvertragsrecht - "Arbeiten bei Bauwerken" - Schadensersatzansprüche aus Verletzung des Eigentums durch Kontaminierung bisher nicht kontaminierten Bodens - Darlegungs- und Beweislast einer Partei im gerichtlichen Verfahren

  • Judicialis

    BGB a.F. § 635; ; BGB § 823 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635 § 638 Abs. 1 § 823 Abs. 1
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Werkunternehmer bei Arbeiten auf einem Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegen Arbeiten an einem Bauwerk vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abbruch und Altlastenbeseitigung: Welche Verjährung? (IBR 2004, 562)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1163
  • NZBau 2004, 434
  • BauR 2004, 1798
  • ZfBR 2004, 549
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.11.1969 - VII ZR 159/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Anbringung eines Beweissicherungsantrages bei

    Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 67/01
    Unter Arbeiten bei Bauwerken sind sämtliche Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen (st. Rspr. des VII. Zivilsenats, z.B. BGHZ 53, 43, 45 sowie Urt. v. 16.9.1993 - VII ZR 180/92, BauR 1994, 101 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 67/01
    Ob diese Kosten auf jeden Fall angefallen wären, ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zu beurteilen (vgl. BGHZ 91, 206, 211); dies hatte der Beklagte als Auftragnehmer und nicht der Kläger darzulegen und zu beweisen (BGH, Urt. v.10.11.1988 - VII ZR 272/87, BauR 1989, 361, 365 = BGHR BGB § 635 "Sowieso"-Kosten 2, insoweit nicht in NJW 1989, 717 abgedruckt).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 67/01
    Ob diese Kosten auf jeden Fall angefallen wären, ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zu beurteilen (vgl. BGHZ 91, 206, 211); dies hatte der Beklagte als Auftragnehmer und nicht der Kläger darzulegen und zu beweisen (BGH, Urt. v.10.11.1988 - VII ZR 272/87, BauR 1989, 361, 365 = BGHR BGB § 635 "Sowieso"-Kosten 2, insoweit nicht in NJW 1989, 717 abgedruckt).
  • BGH, 19.03.2002 - X ZR 49/00

    Begriff des Bauwerks

    Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 67/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem vor dem 1. Januar 2002 geltenden Recht kommt die fünfjährige Verjährungsfrist dann zur Anwendung, wenn das geschuldete Werk selbst in der Errichtung oder der grundlegenden Erneuerung eines Gebäudes oder eines anderen Bauwerks besteht (Sen.Urt. v. 19.3.2002 - X ZR 49/00, NJW 2002, 2100 = ZfBR 2002, 557).
  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver

    Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 67/01
    Die nach alledem in Betracht kommenden deliktischen Ansprüche waren bei Klageerhebung nicht verjährt (vgl. BGHZ 66, 315, 319).
  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 67/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (vgl. nur Sen.Urt. v. 7.3.2001 - X ZR 160/99; NJW-RR 2001, 887).
  • BGH, 16.09.1993 - VII ZR 180/92

    Umfangreiche Malerarbeiten als Arbeiten "bei Bauwerken"

    Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 67/01
    Unter Arbeiten bei Bauwerken sind sämtliche Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen (st. Rspr. des VII. Zivilsenats, z.B. BGHZ 53, 43, 45 sowie Urt. v. 16.9.1993 - VII ZR 180/92, BauR 1994, 101 m.w.N.).
  • BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden am Bauwerk; Hemmung der Verjährung von

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt eine Eigentumsverletzung durch eine fehlerhafte Planung oder Bauüberwachung des Architekten oder Ingenieurs für möglich gehalten (BGH, Urteil vom 9. März 2004 - X ZR 67/01, BauR 2004, 1798, 1799; Urteil vom 3. Februar 1998 aaO).

    Dazu gehören die Fälle, in denen durch eine fehlgeschlagene Baumaßnahme in das Bauwerk eingebrachte Sachen beschädigt werden (BGH, Urteil vom 24. April 1974 - VII ZR 114/73, NJW 1975, 1316) oder das Grundstück beschädigt wird (BGH, Urteil vom 9. März 2004 - X ZR 67/01, BauR 2004, 1798, 1799; Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 142/03, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 13 U 118/13

    Verjährung werkvertraglicher Schadenersatzansprüche nach § 634a Abs. I Nr. 1 BGB

    Der Abriss eines Gebäudes fällt ebenso wenig unter die Vorschrift, wie die mit dem Abriss im Zusammenhang stehenden Abräum- und Bodenarbeiten (Palandt BGB 74. Auflage § 634a Rdnr. 10; BGH NJW-RR 2004, 1163 [BGH 09.03.2004 - X ZR 67/01] ).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 5 U 49/17

    Verjährung von Ansprüchen wegen mangelhafter Kostenschätzung/-ermittlung für

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem vor dem 1. Januar 2002 geltenden Recht kommt die fünfjährige Verjährungsfrist nur dann zur Anwendung, wenn das geschuldete Werk selbst in der Errichtung oder der grundlegenden Erneuerung eines Gebäudes oder eines anderen Bauwerks besteht (BGH, Urteil vom 09. März 2004 - X ZR 67/01 -, Rz. 5, juris m. w. N.).

    Dabei müssen sich die geschuldeten Arbeiten derart auf ein bestimmtes Bauwerk beziehen, dass bei wertender Betrachtung die Feststellung gerechtfertigt ist, der Unternehmer habe bei dessen Errichtung mitgewirkt (BGH, Urteil vom 09. März 2004, a. a. O).

    Unter Arbeiten bei Bauwerken sind sämtliche Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen (BGH, Urteil vom 09. März 2004, a. a. O.).

  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 86/04

    Begriff der Außenanlage

    Sie entfernen sich bei wertender Betrachtung soweit von anderen, zur Vorbereitung der Bebauung dienenden Arbeiten am Grundstück, daß sie allein noch nicht der Errichtung eines Bauwerks zugeordnet werden können (BGH, Urteil vom 9. März 2004 - X ZR 67/01, BauR 2004, 1798).
  • OLG Dresden, 23.12.2013 - 9 U 1820/10

    Honorar für Auftragsvermittlung ist keine "Schmiergeldabrede"!

    So hat der Bundesgerichtshof wiederholt eine Eigentumsverletzung durch eine fehlerhafte Planung oder Bauüberwachung des Architekten oder Ingenieurs für möglich gehalten (BGH, Urteil vom 09.03.2004, Az.: X ZR 67/01).
  • OLG Bamberg, 01.12.2020 - 3 U 253/20

    Was man hat, das hat man!

    Eine Eigentumsverletzung liegt vor, wenn auf Sachen eingewirkt wird, die " überhaupt nicht in das auszuführende Werk einbezogen waren " (BGH, ZfBR 2004, 549; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Auflage, Rn. 2350).
  • OLG Schleswig, 18.02.2005 - 14 U 99/04

    Müssen Abbrucharbeiten überwacht werden?

    Selbst wenn nach Maßgabe der Entscheidung des BGH in BauR 2004, 1798 mit Rücksicht auf die hier vorliegenden Abbrucharbeiten von einer Verjährungsfrist von einem Jahr gemäß § 638 BGB a. F. ausgegangen würde, greift die Verjährungseinrede des Beklagten nicht durch.
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